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Verantwortungsvolles Investieren ist seit der Gründung von Comgest vor über dreißig Jahren in unsere Strategie integriert. Bereits im Jahr 2010 haben wir unser Engagement durch die Unterzeichnung der UN-Prinzipien für verantwortungsvolles Investieren (UNPRI) erstmals formalisiert.
VERANTWORTUNGSVOLLES INVESTIEREN
Wir berücksichtigen die Auswirkung der Aktivitäten von potenziellen Portfolio-Unternehmen auf Gesundheit, Sicherheit, Gesellschaft und Umwelt. Unsere Aktienauswahl schließt bestimmte umstrittene Branchen aus, einschließlich kontroverser Waffen und Tabak.
ZU DEN RICHTLINIEN FÜR VERANTWORTUNGSVOLLES INVESTIEREN
COMGEST PLUS FONDS AUSSCHLUSSPOLITIK (auf englisch)
EUROPEAN SRI TRANSPARENCY CODE (auf englisch)
VERANTWORTUNGSVOLLES ABSTIMMUNGSVERHALTEN
Als aktiver Investor ist Comgest bestrebt, an allen Abstimmungen von Hauptversammlungen teilzunehmen. Für die Analyse von Beschlüssen und die Ausübung von Stimmrechten im Einklang mit unserer Abstimmungspolitik und unseren Abstimmungsgrundsätzen nutzen wir einen externen Dienstleister.
ZU DEN RICHTLINIEN FÜR VERANTWORTUNGSVOLLES ABSTIMMUNGSVERHALTEN (auf englisch)
JAHRESBERICHT ZUR ABSTIMMUNG (auf englisch)
DASHBOARD FÜR DIE STIMMRECHTSVERTRETUNG - COMGEST ABSTIMMUNGSENTSCHEIDUNGEN FÜR JEDE JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG (auf englisch)
ENGAGEMENT UND REPORTING
Wir verfolgen eine Politik des aktiven Engagements, des konstruktiven Dialogs mit unseren Beteiligungen. Praktiken, bei denen wir der Meinung sind, dass Verbesserungen erforderlich sind, sprechen wir offen an. Comgest stellt den Kunden auf Anfrage vierteljährliche Berichte über verantwortungsvolle Anlagetätigkeiten zur Verfügung.
COMGEST GROUP ENGAGEMENT POLICY (auf englisch)
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EU SFDR-Offenlegung gemäß Artikel 4: Keine Berücksichtigung negativer Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Unternehmensebene
Comgest analysiert sorgfältig und weitreichend positive und negative ESG-Implikationen durch ein gründliches Research und die Zusammenarbeit mit Unternehmen, in die investiert wird. Allerdings berücksichtigt Comgest derzeit nicht die negativen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen in Bezug auf alle Nachhaltigkeitsfaktoren auf Unternehmensebene, wie es die EU-Verordnung „Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor“ (kurz: "SFDR") vorschreibt. Im Großen und Ganzen ist dies auf die Nichtverfügbarkeit von Daten bestimmter Unternehmen, in die investiert wird, und die verzögerte Verabschiedung von technischen Maßnahmen, die die Form der Einhaltung detailliert beschreiben, zurückzuführen.
Es ist wichtig anzumerken, dass Comgest davon ausgeht, dass sich die Verfügbarkeit von Daten von Beteiligungsunternehmen und von Datenanbietern im Laufe der Zeit verbessern wird, z. B. durch die bevorstehende Richtlinie der Europäischen Kommission zur nichtfinanziellen Berichterstattung. Wir weisen jedoch darauf hin, dass es immer noch schwierig sein kann, relevante Informationen von Unternehmen zu erhalten, die nicht in der EU ansässig sind, insbesondere in Schwellenländern, oder von Unternehmen, die in der EU ansässig sind und nicht der Pflicht zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsdaten unterliegen.
Wir streben weiterhin nach maximaler Transparenz und werden unsere Position in Bezug auf die Bewertung negativer Auswirkungen auf Unternehmensebene neu bewerten, sobald sich die Informationslage verbessert.