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Von Comgest

Neuigkeiten zum Comgest Growth Europe Compounders

17.04.2025

Comgest Growth plc

Mitteilung an die Anteilsinhaber der thesaurierenden Super Early Adopter-Anteilsklasse des Teilfonds Comgest Growth Europe Compounders (ISIN: IE0004HHNTO4)

Sehr geehrte Anteilsinhaberin, sehr geehrter Anteilsinhaber,

der Comgest Verwaltungsrat hat beschlossen, die SEA Acc Anteilsklasse des Teilfonds Comgest Growth Europe Compounders im Rahmen eines Soft Closings zum 25. April 2025 (Börsenschluss) zu schließen. Dies bedeutet, dass keine neuen Anleger mehr diese Anteilklasse erwerben können. Bestehende Anteilsinhaber können jedoch weiterhin Fondsanteile in dieser ISIN erwerben.

Die Gründe für diese Entscheidung und ihre Auswirkungen auf Sie als Anteilsinhaber sind wie folgt:

Wie im Prospekt der Gesellschaft dargelegt, wurde diese Fondsanteilsklasse mit einer vergünstigten anfänglichen jährlichen Managementgebühr aufgelegt, die einen attraktiven Einstieg in diese Comgest-Strategie ermöglichen sollte. Diese Anteilsklasse sollte nur für eine begrenzte Zeit zur Zeichnung zur Verfügung stehen sollte.

Seit Auflegung hat der Fonds Comgest Growth Europe Compounders mit großem Erfolg beträchtliche Zuflüsse von über 500 Millionen Euro generiert. Der Anlageverwalter ist daher der Ansicht, dass es nun im besten Interesse der frühen Anteilsinhaber im Fonds ist, auf unbestimmte Zeit die Anteilsklasse für neue Anleger zu schließen. Dementsprechend wird die Zeichnung von Anteilen der SEA Acc Anteilsklasse für neue Anleger eingestellt und die Anteile werden danach bis auf Weiteres nur noch von bestehenden Anteilseignern gezeichnet werden können.

Unter „bestehenden Anteilsinhabern" verstehen wir:

  • Anleger (als wirtschaftlich Berechtigte), die bereits in der Anteilsklasse (ISIN: IE0004HHNTO4) investiert sind, können ihr Investment über ihre vorhandenen Depots aufstocken, sofern diese Aufstockung über Depotbanken oder Vermittler erfolgt.
  • Auch Treuhänder, Vermittler oder Verwahrstellen, die im Namen der wirtschaftlich Berechtigten (Anleger) in die Fondsanteilsklasse investiert sind, dürfen eine zusätzliche Investition tätigen.
  • Anleger, die nach Einschätzung des Verwaltungsrats zum Stichtag einen validen Antrag auf Anteile dieser Anteilklasse gestellt haben, dürfen diese Anteilsklasse weiterhin erwerben.

Für alle Anleger gilt: Bitte geben Sie uns Bescheid, falls Sie einen uns bisher unbekannten Orderweg nutzen möchten.

Die Entscheidung, diese Anteilsklasse des Comgest Growth Europe Compounders für neue Anleger zu schließen, wird von unserem Verwaltungsrat laufend überprüft, und jede Änderung dieser Entscheidung wird durch Veröffentlichung auf der Comgest-Website bekannt gegeben.

Bitte sprechen Sie uns bei weiteren Fragen gerne an.

Ihr Comgest Team

 

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Comgest

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